SPEZIFIKATION
Am 12. Juni 2024 veröffentlichte die EU-Forschungsgruppe Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Sicherheit von Vitamin-D2-Pilzpulver als neuartiges Lebensmittel.
Nach der Bewertung kam die Expertengruppe zu dem Schluss, dass Vitamin D2-Pilzpulver unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen als neuartiges Lebensmittel sicher ist. Einige der ursprünglichen Berichte lauten wie folgt:
Auf Ersuchen der Europäischen Kommission wurde das Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) der EFSA gebeten, eine Stellungnahme zu Vitamin D2-Pilzpulver als neuartiges Lebensmittel (NF) gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 abzugeben. Das NF wird aus Agaricus bisporus-Pilzpulver hergestellt, das ultravioletter (UV-)Bestrahlung ausgesetzt wurde, um die Umwandlung von Provitamin D2 (Ergosterol) in Vitamin D2 (Ergocalciferol) zu induzieren. Das NF enthält Vitamin D-Konzentrationen in Form von Vitamin D2 im Bereich von 245–460 μg/g. Die bereitgestellten Informationen zum Herstellungsprozess und den Zusammensetzungsspezifikationen des NF geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Der Antragsteller beabsichtigt, das NF als Zutat in verschiedene Lebensmittelgetränke in Mengen zu geben, die entweder 1,2 oder 2,4 μg Vitamin D2 pro 100 g oder 100 ml des verzehrten Lebensmittels ergeben. Der Antragsteller beabsichtigt außerdem, das NF in einer Menge von maximal 15 μg Vitamin D2/Tag Nahrungsergänzungsmitteln für Personen über 1 Jahr sowie Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke (FSMPs) beizufügen. Die Schätzungen für die kombinierte Aufnahme von Vitamin D aus den NF, den mit der Hintergrundernährung angereicherten Lebensmitteln, lagen unter den zuvor vom NDA-Gremium für Kinder, Jugendliche und Erwachsene festgelegten UL-Werten für Vitamin D von 50 – 100 μg/Tag. Die geschätzte kombinierte Vitamin-D-Aufnahme von Säuglingen (6 – 12 Monate) liegt ebenfalls unter dem UL-Wert für Vitamin D von 35 μg/Tag. Das Gremium ist der Auffassung, dass der Verzehr des NF unter Berücksichtigung der Zusammensetzung des NF und der vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen für die vorgeschlagene Zielgruppe ernährungsphysiologisch nicht nachteilig ist. Das Gremium kommt zu dem Schluss, dass das NF unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen sicher ist.